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Nutzungsordnung minnit‘

Stand: 16.05.2022

1. Vorwort

Der Zugang zu minnit‘ steht für öffentliche Schulen, Privatschulen und außerschulische Bildungseinrichtungen in Baden-Württemberg zur Verfügung. Zu den außerschulischen Bildungseinrichtungen gehören insbesondere auch Jugend- und Elternstiftungen, die sich mit dem Thema Bildung beschäftigen. Eine kommerzielle Nutzung ist ausgeschlossen.

2. Nutzungsberechtigte

Nutzungsberechtigt sind Lehrkräfte, Referendare, mit der Lehrkräftefortbildung beauftragte Personen, Schülerinnen und Schüler der oben genannten Bildungseinrichtungen, sowie Mitarbeiter und Teilnehmer von außerschulischen Bildungseinrichtungen.

3. Nutzungsberechtigung

1. Die Entscheidung darüber, ob minnit‘ genutzt wird, trifft bei Schülerinnen und Schülern die jeweilige Lehrkraft bzw. die Schule nach ihren Organisationsbestimmungen. Die außerschulische Bildungseinrichtung trifft diese Entscheidung für ihre Teilnehmer. Dasselbe gilt auch für die Beendigung der Nutzung.

2. Sofern die Schule / außerschulische Bildungseinrichtung entschieden hat, dass auch Schülerinnen und Schüler bzw. die Teilnehmer an Veranstaltungen minnit‘ im durch die Nutzungsbedingungen erlaubten Rahmen zur Erstellung von Umfragen berechtigt sind, müssen diese Nutzungsbedingungen ihnen und ihren Erziehungsberechtigten zur Kenntnis gegeben werden. Die Verantwortung für die rechtmäßige Nutzung der Medien liegt bei der Schule / außerschulischen Bildungseinrichtung.

4. Geltungszeitraum

minnit‘ ist ein Projekt, welches dem Landesmedienzentrum Baden-Württemberg (LMZ) vom Kultusministerium Baden-Württemberg übergeben wurde. Über die Fortführung wird halbjährlich im Herbst und Frühjahr entschieden. Aufgrund dieses Projektcharakters steht minnit‘ unter Vorbehalt der Weiterführung und ohne Rechtsansprüche auf Fortführung zur Verfügung.

5. Kosten

1. minnit‘ steht Lehrkräften, mit der Lehrkräftefortbildung beauftragte Personen und Schülerinnen und Schüler von baden-württembergischen öffentlichen Institutionen dauerhaft kostenlos zur Verfügung.

2. Privatschulen und außerschulische Bildungseinrichtungen aus Baden-Württemberg dürfen minnit‘ zur Zeit kostenlos nutzen. Ob zu einem späteren Zeitpunkt Nutzungsgebühren erhoben werden, wird mit der Entscheidung über die Fortführung des Projekts beschlossen. Über Veränderungen der Konditionen wird zeitnah informiert.

6. Nutzung

Eine Verwendung von minnit‘ ist nur für die Erfüllung des jeweiligen Bildungsauftrags oder dienstliche Zwecke der Nutzungsberechtigten erlaubt. Hierzu kann die Nutzung auch auf privaten Geräten erfolgen. Eine private oder gewerbliche Nutzung ist hingegen untersagt.
Um an einer Umfrage teilnehmen zu können, erhalten die Berechtigten einen anonymen Zugang per Link bzw. QR-Code. Nutzerinnen und Nutzer, die Umfragen erstellen möchten, erhalten eine individuelle Nutzerkennung und wählen sich ein Passwort, womit sie sich an minnit‘ anmelden können. Die Passwortregeln sind dabei einzuhalten.
Je nach Eingabe des Nutzenden in Freitextfeldern können diese personenbezogen sein. Eine Eingabe personenbezogener Daten in Freitextfeldern wird nicht verlangt. Es wird davon abgeraten, personenbezogen Daten dort einzutragen bzw. Erstellern wird davon abgeraten, diese abzufragen. Bei der Auswertung von Umfrageergebnissen ist es nicht möglich, Antworten einzelnen Teilnehmern zuzuordnen.
Nutzerinnen und Nutzer sind für Handlungen, welche unter ihrer Nutzerkennung erfolgen, verantwortlich (siehe „Folgen missbräuchlicher Nutzung“). Deshalb muss das Passwort vertraulich gehalten werden. Wer ein fremdes Passwort erfährt, ist verpflichtet, dies umgehend der betreffenden Person oder der Schule zu melden.
Soll minnit‘ von Lehrkräften in Baden-Württemberg auf einem nicht dienstlich zur Verfügung gestelltem Gerät verwendet werden, muss gemäß der Verwaltungsvorschrift „Datenschutz an öffentlichen Schulen“ weiterhin eine Genehmigung der Schulleitung bzw. der Dienststellenleitung zur Verwendung dieses Geräts vorliegen.
Soweit keine anonyme Nutzung sichergestellt ist, sind die datenschutzrechtlichen Informationspflichten zu beachten (Art. 13 DSGVO).
Soweit eine anonyme Nutzung sichergestellt ist, entfallen die Informationspflichten des Art. 13 DSGVO. In jedem Fall wird empfohlen, Schülerinnen und Schüler sowie deren Erziehungsberechtigte über die Nutzung und den Einsatz von minnit‘ im Vorfeld zu informieren.
Das Kennwort darf nicht im Webbrowser gespeichert werden. Alle temporären Files des Browsers (Dateien/Cache, Verlauf, Cookies) müssen nach dem Beenden einer Sitzung gelöscht, und der Browser muss geschlossen werden. Dadurch werden die Anmeldedaten gelöscht und die Sitzung geschlossen. Andernfalls verbleiben die Informationen auf der lokalen Festplatte und sind unter Umständen für andere Nutzerinnen und Nutzer des Geräts zugänglich.
Nach jeder Nutzung von minnit‘ haben sich die Nutzer ordnungsgemäß abzumelden.

7. Missbräuchliche Nutzung und Verantwortlichkeit

1. Die gesetzlichen Bestimmungen des Strafrechts, Urheberrechts, Datenschutzrechts und des Jugendschutzrechts sind zu beachten. minnit‘ ist vor dem Zugriff durch Unberechtigte zu schützen und der ordnungsgemäße Gebrauch von minnit‘ ist im Rahmen der Zweckbindung (siehe „Nutzung“) sicherzustellen.

2. Bei der Verarbeitung der Daten sind Urheber- bzw. Nutzungsrechte und Datenschutzrechte zu beachten.

3. Die Verwendung von fremden Inhalten (Fotos und Materialien) ist nur im Rahmen des Urheberrechts erlaubt. Fremde Quellen in den Dokumenten, Medien oder sonstigen Materialien müssen angegeben sein und die entsprechenden Nutzungsrechte vorliegen. Die in Dokumenten oder Medien angegebenen Nutzungsbedingungen müssen beachtet werden.

4. Es ist verboten, pornographische, gewaltverherrlichende, ehrverletzende, diskriminierende, entwürdigende, beleidigende oder rassistische Inhalte bzw. sonstige den rechtlichen Grundsätzen der Bundesrepublik Deutschland widersprechende Inhalte zu speichern, zu versenden oder zu verlinken.
minnit‘ darf nicht zur Verbreitung von Informationen verwendet werden, die dem Ansehen der beteiligten Nutzer, den Schulen oder dem Land Schaden zufügen können.

5. Stellt eine Nutzerin bzw. ein Nutzer eine missbräuchliche Nutzung bei anderen fest, so ist der Schule Mitteilung zu machen.
Sollte eine Schule Rechtsverstöße feststellen, kann sie sich mit dem Wunsch zur Löschung an den Betreiber wenden.

6. Das LMZ übernimmt für die Inhalte von Dritten und für die Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Inhalte und Informationen keine Gewähr.

8. Folgen missbräuchlicher Nutzung

Nutzerinnen und Nutzer, die unbefugt urheberrechtlich geschützte Materialien oder verbotene Inhalte nutzen, machen sich strafbar und können zivil- oder strafrechtlich verfolgt werden.
Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung können weiterhin dienstrechtliche Maßnahmen bzw. Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen zur Folge haben.

9. Kontrollen

Das LMZ speichert Log-Daten. Diese werden nach 30 Tagen gelöscht. Dies gilt nicht, wenn Tatsachen den Verdacht eines schwerwiegenden Missbrauches begründen. Die Schule wird von ihren Einsichtsrechten in Wahrnehmung ihrer Dienstaufsichtspflicht nur in Fällen des Verdachts von Missbrauch und durch verdachtsunabhängige Stichproben Gebrauch machen.

10. Datenschutz

Informationen zu den in minnit‘ abgelegten personenbezogene Daten sind in der Datenschutzerklärung abgelegt. Die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzrechts sind zu beachten.

11. Eingriffe in minnit‘

Das Ausprobieren, das Ausforschen und die Benutzung fremder Zugriffsberechtigungen und sonstiger Authentifizierungsmittel sind, wie der Zugriff auf fremde Daten, unzulässig. Der Einsatz von sog. "Spyware" (z.B. Sniffer) oder Schadsoftware (z.B. Viren, Würmer) ist strengstens untersagt.

12. Versenden von Informationen

Werden Informationen versandt, sind die allgemeinen Umgangsformen zu beachten.

13. Verfügbarkeit

Aus Gründen der Wartung und Weiterentwicklung des Angebots von minnit‘ kann es zu Unterbrechungen im Betrieb kommen. In der Regel werden diese Unterbrechungen rechtzeitig angekündigt.

14. Haftung

Das LMZ haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haftet das LMZ für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen. Im letztgenannten Fall haftet das LMZ jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Das LMZ haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

15. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsordnung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

16. Erklärung

Die Nutzungsordnung kann jederzeit hier eingesehen werden.
Mit der Anmeldung wird bestätigt, dass die Nutzungsordnung gelesen wurde und die darin genannten Bedingungen eingehalten werden.